Biohort-Garantiebedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten nur für Produkte der Firma Biohort, unter Ausschluss von allgemeinen Bedingungen des Käufers für alle unsere, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall.

1. Dauer und Beginn der Garantie

a) Die Garantie für Biohort-Produkte wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
b) Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein.

2.) Voraussetzung für die Garantie

a) Das Biohort-Produkt wurde von einem Biohort-Vertriebspartner erworben.
b) Der Zusammenbau / Aufbau erfolgte fachgerecht gemäß der beiliegenden Zusammenbauanleitung
c) Das Biohort-Produkt wurde zum Verstauen von Gartengeräten, Gartenmöbel, Fahrrädern etc. und nicht zweckfremd verwendet.
d) Das Biohort-Produkt ist im Besitz des Erstkäufers und wurde nicht gemontiert und wieder aufgebaut

3.) Inhalt und Umfang der Garantie

a) Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert.
b) Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen.
c) Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.  

4.) Einschränkungen der Garantie:

a) Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, welche zurückzuführen sind auf:

- Transportschäden (dafür haftet der Spediteur - bitte unverzügliche Meldung)
- fremde Einwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturerscheinungen (z.B. Hagel)
- allgemeine Montagefehler
- Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf im Bodenprofilbereich
- ungeeigneter Aufstellungsort und/oder fehlende Verankerung
- Lackschäden und Kratzer, welche nicht unverzüglich ausgebessert wurden
- Wartungsfehler (z.B. nicht ölen/fetten des Zylinderschlosses und der Scharniere)
- überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z.B.: salzwasserhaltige und/oder sandhaltige Umgebungsluft, aggressive und scheuernde Reinigungsmittel, Streusalz, Düngemittel und sonstige chemische Stoffe)
- Verschleiß (z.B. Zylinderschloß)
- Farbveränderungen, da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können

Für Gummi- und Kunststoffteile gilt nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

b) Unbeschadet der vorangegangenen Bestimmungen sind Korrosions-/Rostschäden an Biohort-Produkten, welche innerhalb einer Entfernung von bis zu 300 Meter zur Meeresküste platziert sind, von der Garantie ausgeschlossen.
c) Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird. 

5. Sonstiges:

Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist A-4120 Neufelden.

Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte. Im übrigen gelten für die Garantieleistung die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten entsprechend.